Laut § 4 BDSG müssen Bereiche, die unter Kamerabeobachtung stehen, gekennzeichnet werden. Diese Warnschilder „Videoüberwacht“ für die Beschilderung von Gebäuden und anderen Bereichen die videoüberwacht werden, sind geeignet um der Informationspflicht zur Kamera- und Videoüberwachung nachzukommen.
Kostengünstige & einfache Abschreckung: Befestigen Sie das Warnschild gut sichtbar an Türen, Fenstern, Wänden, etc. Der Einbrecher wird denken, Ihr Haus/Ihre Wohnung sei videoüberwacht und somit kein leichtes Beuteobjekt.
Das Schild ist besonders groß und robust – ideal für den langjährigen Gebrach im Außenbereich.
Maße: 30 x 20 cm